Allgemeine Vermietbedingungen (AGB) der Rent-a-Boxer Motorradvermietung GmbH
Heiligenstädter Straße 64, AT-1190 Wien
(nachfolgend „Vermieter“ oder „Rent-a-Boxer“ genannt)
Diese AGB regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Vertragspartner (nachfolgend „Mieter“ genannt).
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text die männliche Form gewählt; die Angaben beziehen sich jedoch auf alle Geschlechter.
§ 1 Reservierung und Zustandekommen des Mietvertrages
1. Mietmöglichkeiten & Buchungsanfrage:
- Werkstatt-Kundenersatzfahrzeug: Bringt der Mieter ein Fahrzeug zur Reparatur oder Inspektion in die Werkstatt des Partners (BMW Motorrad) und nutzt für diese Dauer ein kostenpflichtiges Ersatzfahrzeug, erfolgt die Buchung entweder vorab telefonisch im Rahmen der Werkstatt-Terminvergabe oder direkt vor Ort.
- Reguläre Vermietung: Mietanfragen können online über das Anfrageformular, per E-Mail oder telefonisch an Rent-a-Boxer gerichtet werden. Die Online-Anfrage stellt noch keine verbindliche Buchung dar, sondern dient als Grundlage für die Abstimmung per E-Mail oder Telefon.
2. Zustandekommen der Reservierung (Buchungsbestätigung):
Ein Mietvertrag bzw. eine verbindliche Reservierung kommt erst zustande, wenn Rent-a-Boxer dem Mieter die Buchung schriftlich (in der Regel per E-Mail) durch eine ausdrückliche Buchungsbestätigung bestätigt.
3. Anzahlungen & Zahlungsfristen:
- Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 100,00 EUR pro angefangener Mietwoche fällig.
- Der Anzahlungsbetrag ist innerhalb von 7 Werktagen ab Erhalt der Buchungsbestätigung auf das angegebene Konto zu überweisen.
- Erfolgt die Buchung kurzfristig (Mietbeginn innerhalb von 5 Tagen ab Buchung), entfällt die Vorab-Anzahlung. Der Gesamtbetrag ist in diesem Fall direkt bei der Fahrzeugübergabe vor Ort zu entrichten.
4. Stornierung:
Sobald die Buchung durch den Versand der Buchungsbestätigung zustande gekommen ist, richten sich die Stornobedingungen nach § 6 dieser AGB.
5. Kaution:
Eine Kaution ist bei der Anmietung von Sportmodellen (BMW S- und M-Baureihen) vor Ort zu hinterlegen. Die genaue Kautionshöhe wird dem Mieter bereits in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
§ 2 Mietgegenstand und Ersatzgestellung
1. Mietgegenstand:
Gegenstand des Vertrags ist das in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Motorrad nebst gebuchtem Zubehör (z. B. Koffer, Handyhalterung, Helm). Das Fahrzeug wird dem Mieter in einem verkehrssicheren, sauberen und betriebsbereiten Zustand übergeben.
2. Fahrzeugänderung / Ersatzgestellung durch den Vermieter:
Rent-a-Boxer ist bemüht, genau das gebuchte Fahrzeugmodell bereitzustellen. Sollte das gebuchte Motorrad aus unvorhersehbaren Gründen vor Mietbeginn nicht zur Verfügung stehen (z. B. wegen Unfall, Diebstahl, unvorhergesehenem technischen Defekt oder verspäteter Rückgabe durch den Vormieter), ist Rent-a-Boxer berechtigt, dem Mieter ein in Leistung, Typ und Ausstattung gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
3. Rechte des Mieters bei Ersatzgestellung:
- Kann ein gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug bereitgestellt werden, entstehen dem Mieter dadurch keine Mehrkosten. Ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag besteht in diesem Fall nicht.
- Kann nur ein Fahrzeug einer niedrigeren Kategorie bereitgestellt werden und nimmt der Mieter dieses an, mindert sich der Mietpreis entsprechend der gültigen Preisliste.
- Ist die Gestellung eines Ersatzfahrzeugs gänzlich unmöglich, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Mieter in diesem Fall unverzüglich und vollständig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern Rent-a-Boxer die Unverfügbarkeit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat.
§ 3 Fahrberechtigung, Anforderungen an den Mieter und Zusatzfahrer
1. Allgemeine Voraussetzungen:
Mieten und das Fahrzeug führen darf grundsätzlich jede Person, die im Besitz einer im Gebiet der Republik Österreich gültigen und für die jeweilige Fahrzeugklasse erforderlichen Fahrerlaubnis (Führerschein) ist.
2. Besondere Anforderungen für Sportmodelle (BMW S- und M-Baureihen):
Für die Anmietung und das Führen von Sportmodellen der BMW S- und M-Baureihen gelten folgende Mindestvoraussetzungen:
- Mindestalter: Vollendung des 25. Lebensjahres.
- Führerscheinbesitz: Ununterbrochener Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse A (unbeschränkt / „offener A-Führerschein“) seit mindestens 4 Jahren.
3. Dokumentenvorlage bei Übergabe:
Das Fahrzeug wird nur übergeben, wenn der Mieter (sowie ggf. eingetragene Zusatzfahrer) bei der Übergabe vor Ort folgende Dokumente im Original vorlegt:
- Gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Gültiger Führerschein im Original
Können die Dokumente bei Übergabe nicht im Original vorgelegt werden, gilt dies als Stornierung seitens des Mieters zum Übergabezeitpunkt; das Fahrzeug wird in diesem Fall nicht ausgehändigt.
4. Besonderheiten bei ausländischen Fahrerlaubnissen:
Führerscheine, die nicht in einem EU- oder EWR/EFTA-Staat ausgestellt wurden, werden in Österreich nur dann anerkannt, wenn sie in deutscher Sprache abgefasst sind oder zusammen mit einer amtlichen Übersetzung bzw. einem gültigen Internationalen Führerschein im Original vorgelegt werden.
Hat der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz in der Republik Österreich begründet, gilt diese ausländische Fahrerlaubnis ab dem Tag der Wohnsitzbegründung für maximal sechs (6) Monate im Inland. Nach Ablauf dieser Frist ist das Führen des Fahrzeugs nur mit einer in Österreich umgeschriebenen Fahrerlaubnis zulässig.
Die gesetzlichen Bestimmungen sind vom Mieter eigenverantwortlich zu beachten. Legt der Mieter bei Übergabe keine in Österreich gültige Fahrerlaubnis vor, verweigert der Vermieter die Herausgabe des Fahrzeugs; die Stornobedingungen gemäß § 6 finden Anwendung.
5. Zusatzfahrer:
- Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter selbst geführt werden, es sei denn, ein Zusatzfahrer wird ausdrücklich vorab angegeben und im System eingetragen.
- Ein zweiter Fahrer kann ohne Aufpreis angemeldet werden, muss jedoch ebenfalls alle Voraussetzungen (Führerschein, Alter) erfüllen und seine Originaldokumente bei Übergabe vorlegen.
- Der Mieter haftet für das Verschulden und das Verhalten des Zusatzfahrers wie für eigenes Verschulden. Eine Überlassung an unbefugte Dritte ist untersagt.
6. Ausschluss der Übergabe bei fehlender Eignung / Fahrsicherheit:
Rent-a-Boxer behält sich das Recht vor, die Übergabe des Fahrzeugs auch bei Vorlage aller Dokumente zu verweigern, wenn der Mieter oder Zusatzfahrer offensichtlich nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu beherrschen (z. B. wegen erheblicher Unsicherheit bei der Handhabung, fehlender Standsicherheit oder Anzeichen von Alkohol-/Drogeneinfluss bzw. körperlicher Beeinträchtigung). In diesem Fall gilt die Verweigerung als vom Mieter verschuldet; es greifen die Stornobedingungen.
§ 4 Mietpreis, Zahlung und Kaution
1. Mietpreis und Inklusivkilometer:
- Der Mietpreis und die Anzahl der im Preis enthaltenen Inklusivkilometer richten sich nach der gebuchten Fahrzeugkategorie und der Mietdauer gemäß der jeweils gültigen Preisliste bzw. der Buchungsbestätigung.
- Werden weniger Kilometer als die vereinbarten Inklusivkilometer gefahren, erfolgt keine Rückerstattung von Minderkilometern.
- Bei Überschreitung der Inklusivkilometer wird jeder zusätzlich gefahrene Kilometer (Mehrkilometer) nach der gültigen Preisliste abgerechnet.
2. Zahlungsmittel und Fälligkeit:
- Die Bezahlung des Restmietpreises (sowie eventueller Zusatzkosten) erfolgt bei der Fahrzeugübergabe vor Ort.
- Barzahlungen des Mietpreises werden nicht akzeptiert. Die Zahlung vor Ort kann ausschließlich per EC-Karte (Bankomatkarte) oder Kreditkarte erfolgen.
- Etwaige Nachzahlungen (z. B. Mehrkilometer, nicht vertragsgemäße Tankfüllung) sind bei der Fahrzeugrückgabe sofort per EC-/Kreditkarte zu begleichen. Erfolgt die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten, erhält der Mieter hierüber eine Rechnung, die sofort zur Zahlung fällig ist.
3. Treibstoffregelung:
- Das Fahrzeug ist vom Mieter mit exakt dem gleichen Tankfüllstand zurückzugeben, mit dem es übernommen wurde.
- In der Regel wird das Motorrad vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben („voll/voll“). Abweichende Füllstände werden bei der Übergabe im Protokoll dokumentiert.
- Wird das Fahrzeug mit einem geringeren Tankinhalt zurückgegeben, berechnet Rent-a-Boxer die Kosten für die Fehlmenge an Treibstoff sowie eine Aufwandsentschädigung für die Betankung gemäß gültiger Preisliste.
4. Kaution (nur bei Sportmodellen):
- Bei der Anmietung von Sportmodellen (BMW S- und M-Baureihen) ist vor der Fahrzeugübergabe eine Kaution in Höhe von 2.000,00 EUR zu hinterlegen. Diese entspricht der Höhe des Selbstbehalts im Schadensfall.
- Die Kaution ist in bar zu hinterlegen.
- Wird das Fahrzeug vertragsgemäß, unbeschädigt und pünktlich zurückgegeben, wird die Kaution unverzüglich in bar zurückerstattet.
§ 5 Übergabe, Rückgabe und Verzug
1. Zeiten:
Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgen zu den in der Buchungsbestätigung bzw. im Mietvertrag vereinbarten Zeiten an der Mietstation von Rent-a-Boxer.
2. Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten:
Wird vereinbart, das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten abzustellen (z. B. Safe-Briefkasten für Schlüssel), ist der Mieter verpflichtet, den Kilometerstand und den Zustand des Fahrzeugs per Foto zu dokumentieren. Der Mieter haftet für Schäden, die bis zur nächsten Öffnungszeit des Betriebs am Fahrzeug entstehen.
3. Verspätete Rückgabe:
Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, verlängert sich der Mietvertrag dadurch nicht. Rent-a-Boxer ist berechtigt, für den Zeitraum der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung (nach Berechnungsstunden oder vollem Tagessatz gemäß Preisliste) zu verlangen.
4. Folgeschäden:
Der Mieter haftet für Folgeschäden, die Rent-a-Boxer durch die verspätete Rückgabe entstehen (insbesondere Schadensersatzansprüche nachfolgender Mieter, deren Buchung dadurch abgesagt oder verzögert werden musste).
5. Reinigung:
Normale Verschmutzungen (Staub, üblicher Insektenbefall) sind mit dem Mietpreis abgegolten. Bei übermäßiger Verschmutzung (z. B. Schlamm durch unzulässige Offroad-Fahrten), Müll in Staufächern oder dem Anbringen von Aufklebern behält sich Rent-a-Boxer vor, Reinigungskosten nach Aufwand (mindestens 20,00 EUR inkl. MwSt.) in Rechnung zu stellen.
§ 6 Stornierung durch den Kunden
1. Rücktritt / Stornierung:
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit jederzeit von der Buchung zurücktreten. Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (per E-Mail ausreichend).
2. Stornogebühren:
Im Falle einer Stornierung durch den Mieter werden unter Anrechnung der bereits geleisteten Anzahlung folgende pauschalierte Stornogebühren vom Gesamtmietpreis fällig:
- Bis 14 Tage vor Mietbeginn: Höhe der geleisteten Anzahlung (100,00 EUR pro angefangene Mietwoche).
- 13 Tage bis 1 Tag vor Mietbeginn: 40 % des Gesamtmietpreises.
- Am Tag des Mietbeginns oder bei Nichtabholung („No Show“): 70 % des Gesamtmietpreises.
Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3. Gesetzlicher Hinweis zum Widerrufsrecht bei Fernabsatz:
Gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) besteht bei Verträgen über die Vermietung von Kraftfahrzeugen, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 7 Versicherungsschutz, Verschleiß und Haftung des Mieters
1.Versicherungsschutz & Selbstbehalt:
- Sämtliche Fahrzeuge von Rent-a-Boxer sind als Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge zugelassen.
- Im Mietpreis enthalten sind eine gesetzliche Haftpflichtversicherung sowie eine Vollkaskoversicherung inkl. Schutzbrief für das europäische Ausland (EU-Schutzbrief).
- Die Haftung des Mieters im Kaskoschadenfall ist pro Schadensfall für alle Fahrzeugmodelle auf einen Selbstbehalt von 2.000,00 EUR beschränkt.
2. Ausschluss vom Versicherungsschutz (Reifenschäden & Sonderfälle):
- Reifenschäden jeglicher Art (z. B. Schnittschäden oder Schäden durch unsachgemäße Nutzung wie Burnouts) sind nicht durch die Kaskoversicherung abgedeckt und gehen in voller Höhe zu Lasten des Mieters, es sei denn, der Schaden wurde durch einen Dritten verursacht.
- Schäden, die durch Kollisionen zwischen Fahrzeugen entstehen, die gleichzeitig bei Rent-a-Boxer angemietet wurden (z. B. innerhalb einer Gruppe), sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Diese Schäden werden dem Schadensverursacher zu Selbstkosten voll in Rechnung gestellt.
3. Verschleiß & Übernutzung:
- Normale Abnutzung und Verschleiß im Rahmen einer ordnungsgemäßen Nutzung sind im Mietpreis enthalten.
- Bei Nachweis einer unsachgemäßen Übernutzung oder Zweckentfremdung (z. B. Burnouts, Fahren mit schleifender Kupplung, Fahrten auf Rennstrecken) behält sich Rent-a-Boxer das Recht vor, die entstandenen Reparaturschäden sowie den übermäßigen Verschleiß dem Mieter vollständig in Rechnung zu stellen.
4. Wegfall der Haftungsbeschränkung (Grobe Fahrlässigkeit & Vorsatz):
Die Beschränkung der Haftung auf den Selbstbehalt gilt nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde (z. B. Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahrerflucht, Missachtung von Durchfahrtshöhen/-breiten oder Überlassung an unbefugte Dritte). In diesen Fällen haftet der Mieter für den gesamten entstandenen Schaden uneingeschränkt.
§ 8 Nutzungsbeschränkungen, Auslandsfahrten und Ausrüstung
1. Zulässiger Nutzungsbereich & Auslandsfahrten:
- Der Versicherungsschutz und die Berechtigung zur Nutzung gelten grundsätzlich für Fahrten in allen Mitgliedsstaaten der EU sowie des Schengen-Raums.
- Der Mieter ist eigenverantwortlich verpflichtet, sich vor Reiseantritt über die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, Mautpflichten und Straßenverkehrsordnungen der Transit- und Zielländer zu informieren und diese einzuhalten.
2. Internationale Versicherungskarte:
Benötigt der Mieter für die Einreise in bestimmte Länder eine Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“), ist dies Rent-a-Boxer rechtzeitig vor Mietbeginn mitzuteilen.
3. Vignette Österreich:
Sämtliche Motorräder von Rent-a-Boxer sind mit einer gültigen österreichischen Autobahnvignette ausgestattet. Streckenmauten für Sondermautstrecken (z. B. Tauernautobahn, Großglockner Hochalpenstraße) sind nicht enthalten und vom Mieter selbst zu tragen.
4. Unzulässige Nutzung / Nutzungsverbote:
Dem Mieter ist es strengstens untersagt, das Fahrzeug zu nutzen für:
- Motorsportveranstaltungen, Rennstreckennutzung oder Fahrsicherheitstrainings.
- Fahrzeugtests, Testfahrten oder Fahrschulübungen.
- Geländefahrten abseits öffentlich zugänglicher, befestigter Straßen und Wege (Offroad).
- Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.
- Jede Nutzung, die über den bestimmungsgemäßen Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr hinausgeht.
5. Weitervermietung & Gruppenbuchungen:
- Eine Weitervermietung oder Überlassung des Fahrzeugs an unbefugte Dritte ist untersagt.
- Ausnahme bei Gruppenbuchungen / gewerblichen Kunden: Buchen Reiseveranstalter oder gewerbliche Kunden Fahrzeuge zur Weitergabe an ihre Kunden, müssen die Kontaktdaten des tatsächlichen Fahrers Rent-a-Boxer vorab mitgeteilt und bei der Übergabe im Protokoll dokumentiert werden. Erfolgt dies nicht, haftet der Buchende persönlich und uneingeschränkt für sämtliche Schäden.
6. Sicherheitsausrüstung (Erste-Hilfe-Set):
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften in Österreich ist jedes Fahrzeug mit einem Erste-Hilfe-Set ausgestattet. Wurde das Set während der Mietdauer genutzt, ist dies bei der Rückgabe mitzuteilen. Dem Mieter entstehen für die Auffüllung nach eigenem Notfall-Gebrauch keine Zusatzkosten.
§ 9 Verhalten bei Unfällen, Schäden und Diebstahl
1. Meldepflichten:
Bei jedem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Beschädigungen ist der Mieter verpflichtet:
- Unverzüglich die zuständige Polizeidienststelle zu verständigen und den Schaden aufnehmen zu lassen (auch bei Kaskoschäden ohne Fremdbeteiligung).
- Rent-a-Boxer unverzüglich telefonisch oder per E-Mail über den Vorfall zu informieren.
2. Notrufsysteme (eCall):
Bei Aktivierung des Notrufsystems (auch bei Standumfallern oder Bagatellen) hat der Mieter unverzüglich Kontakt mit der Rettungsleitstelle aufzunehmen und einen etwaigen Fehlalarm aufzuklären. Verlässt der Mieter den Ort ohne Aufklärung, haftet er uneingeschränkt für alle daraus resultierenden Einsatzkosten.
3. Verhaltensregeln vor Ort:
Der Mieter darf kein Schuldanerkenntnis abgeben und keine Zahlungen oder Vereinbarungen treffen, die den Versicherungsschutz von Rent-a-Boxer beeinträchtigen könnten. Die Personalien aller Beteiligten sowie die Kennzeichen sind im Unfallbericht festzuhalten.
4. Verkehrsverstöße & Bearbeitungsgebühr:
Der Mieter haftet vollumfänglich für alle während der Mietzeit verursachten Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten sowie Mautverstöße. Für die Bearbeitung behördlicher Anfragen verrechnet Rent-a-Boxer eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR inkl. MwSt. pro Vorgang.
§ 10 Haftung des Vermieters
1. Haftungsbeschränkung:
Rent-a-Boxer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Fahrzeugausfall:
Fällt das Fahrzeug während der Mietzeit aufgrund eines technischen Defekts ohne Verschulden des Mieters aus und kann kein Ersatzfahrzeug gestellt werden, wird keine anteilige Mietzahlung für die verbleibende Nichtnutzungsdauer zurückerstattet. Grundsätzlich gibt es keine Garantie für ein Ersatzfahrzeugstellung. Weitergehende Ansprüche auf Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude sind im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
§ 11 Schlussbestimmungen, Datenschutz und GPS-Ortung
1. Anwendbares Recht & Gerichtsstand:
Es gilt österreichisches Recht. Für gewerbliche Kunden gilt der Sitz von Rent-a-Boxer in Wien als Gerichtsstand vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände gemäß § 14 KSchG.
2. Datenschutz & GPS-Ortung:
Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet.
Hinweis zur GPS-Ortung: Die Fahrzeuge können mit einem satellitengestützten Ortungssystem (GPS) ausgestattet sein. Rent-a-Boxer behält sich vor, Positionsdaten bei Diebstahl, Unterschlagung, begründetem Verdacht auf Vertragsverletzungen (z. B. unzulässige Auslandsfahrten) oder überfälliger Rückgabe abzufragen.
3. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.